Privatperson
Unser Service für Sie:
- Erstellung von Steuererklärungen
- Beratung in Investitions- und Finanzierungsfragen
- Beratungen zur Erbschaft und Erbschaftsteuer
- Beratung und Begleitung bei Kauf und Verkauf von Immobilien
- rechtliche Beratung zu vorgenannten Tätigkeiten im Rahmen von § 5 RDG (Rechtsdienstleistungsgesetz)
Fallbeispiele
Die Pflicht zur Abgabe von Einkommensteuererklärungen betrifft Unternehmer und Arbeitnehmer oft gleichermaßen. Wir unterstützen Sie gerne dabei Ihren Verpflichtungen gegenüber dem Finanzamt nachzukommen und dabei sämtliche steuerlichen Abzugsmöglichkeiten auszuschöpfen.
Bei Rückfragen übernehmen wir die Kommunikation mit dem Finanzamt, prüfen die Steuerbescheide und führen notwendige Rechtsbehelfsverfahren. Weiterhin informieren wir Sie über steuerliche Optimierungsmöglichkeiten.
Für viele Menschen stellt die Nachlassplanung ein Tabu-Thema dar. Falsche Rücksichtnahme kann zu langwierigen Streitigkeiten in der Familie führen. Nachlassplanung bedeutet in diesem Sinne die planvolle Übertragung des Vermögens unter Berücksichtigung der Interessen aller beteiligten Personen. Zivilrechtlichen Aspekte des Erbrechts sind zu beachten.
Daneben spielt bei der Nachfolgeplanung die Erbschaft- und Schenkungsteuer eine zentrale Rolle. Ein Ziel jeder Nachfolgeplanung ist es, dem Fiskus einen möglichst geringen Anteil des Vermögens zu überlassen. Daneben sind zivilrechtliche Aspekte des Erbrechts zu berücksichtigen. Hier arbeiten wir bei Bedarf mit erfahrenen Rechtsanwälten und Notaren zusammen.